Für den Personal- und/oder Linienverantwortlichen bilden sie die Grundlage, um sich für oder gegen die Einladung des Bewerbers zum Bewerbungsgespräch zu entscheiden.
Für den Bewerber bilden Sie die erste Möglichkeit, sich und seine Qualitäten dem Unternehmen vorzustellen.
Die Bewerbungsunterlagen und das (hoffentlich) nachfolgende Bewerbungsgespräch sind für den Bewerber wie für den Personal-/Linienverantwortlichen von gleichrangiger Bedeutung.
"You never get a second chance to make a first impression!“"
Ein vollständiges Bewerbungsdossier enthält:
Zwingend:
Folgende Unterlagen können – oder müssen auf Verlangen – beigelegt werden:
Nur auf Verlangen sind beizulegen:
Bei international tätigen Unternehmungen wird der Lebenslauf oft auf Englisch verlangt. |